Energie und Umwelt
KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für
die Gemeinde Wesertal im Landkreis Kassel
Auf Basis des bundesweiten Wärmeplanungsgesetzes (WPG), in Kraft getreten am 01.01.2024, sind alle deutschen
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Die Gemeinde Wesertal setzt die Wärmeplanung mit sechs weiteren Kommunen im Landkreis Kassel gemeinsam um. Das Projekt wird durch die ausführenden Dienstleistern con|energy consult GmbH und EDAG Production
Solutions GmbH & Co. KG sowie die koordinierenden Energieagentur im Landkreis Kassel Energie 2000 e.V. durchgeführt. In der Wärmeplanung erfolgt eine Bestands- und Potenzialanalyse der jeweiligen Kommunen, deren
Ergebnisse zur Entwicklung von Zielszenarien, Maßnahmen und Umsetzungsstrategien genutzt werden. Der Prozess wird durch verschiedene Workshop-Formate und Informationsveranstaltungen begleitet, die die Beteiligung von Akteuren und Öffentlichkeit innerhalb des Projektes ermöglichen. Die gesamte Projektdurchführung wird
fortlaufend dokumentiert, die abschließenden Ergebnisse werden in Form eines digitalen Zwillings, als Abbild
des Ist-Zustandes, sowie eines Wärmeplans aufbereitet und den Kommunen sowie der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und
investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu
einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie
Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Härtefallanträge Energiekosten: Antragsverfahren startet
Das Online-Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wird freigeschaltet.