Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in den Gemeinden über die Angelegenheiten der Gemeinde. In hessischen Städten wird das entsprechende Gremium Stadtverordnetenversammlung genannt, § 9 Abs. 1 S. 3 HGO.
In den meisten anderen Bundesländern spricht man vom Gemeinderat, welcher jedoch je nach Gemeindeordnung andere Aufgaben hat. Rechtsgrundlage ist in Hessen die Hessische Gemeindeordnung. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen.
Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Gemeinde, vergleichbar mit dem Magistrat einer Stadt. Die Gemeindevertretung wählt die Beigeordneten des
Vorstands, während der Bürgermeister direkt gewählt wird.
Ortsbeirat
In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.
Eine Liste, der gewählten Personen in den verschiedenen Gremien in der Gemeinde Wesertal haben wir Ihnen hier zusammen gestellt.
Sitzverteilung / Parteien / Wesertal