Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

Als Katastrophe in ihrer eigentlichen Bedeutung versteht man einen weiträumigen und über eine längere Zeit anhaltenden Zusammenbruch zentraler öffentlicher Strukturen, Systeme und Funktionen.

Es kann ein Notstand entstehen, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Menschen und/oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden. Zu dessen Abwehr oder Eindämmung ist der koordinierte Einsatz von verfügbaren Kräften und Mitteln unter einer Organisation erforderlich.
Das Ziel aller Sicherheitsbemühungen ist es, Schäden und Beeinträchtigungen von Leib und Leben, der Freiheit und des durch die Rechtsordnung garantierten Vermögens für jeden Einzelnen abzuwenden. Auch sollen die Rechtsordnung selbst und die dafür vorgesehenen Organe und Einrichtungen geschützt werden. Kurzum: Der Fortbestand des Staates muss gewährleistet sein.

Im Notfall vorgesorgt

Bis Hilfe eintrifft, vergeht jedoch Zeit, in der es vielleicht auf Minuten ankommt, die über das Leben von Menschen oder den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns auf seine eigenen Fähigkeiten angewiesen sein kann.
Jeder muss sich fragen: Bin ich vorbereitet? Kann ich mir und anderen in Notsituationen helfen?
Hierzu möchten wir gern auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz verweisen: Vorbereitung, Warnmittel und die richtigen Verhaltensweisen kennenlernen und während einer Notsituation richtig handeln.