Wesertal

öffentliche Hundesteuermahnung

Wir mahnen die rückständigen Beträge hiermit an und fordern die Schuldner auf, die Rückstände bis spätestens 15. Juli 2024 an die Gemeinde Wesertal zu zahlen.

Nach diesem Termin sind wir gezwungen, die fällig gewesene Hundesteuer im Wege der Zwangsvollstrekung einzuziehen. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, den genannten Zahlungstermin einzuhalten. Ihnen wird empfohlen, zukünftig am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehen.

Der Gemeindevorstand
- Gemeindekasse -