Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gemeinde-wesertal.de veröffentlichten Website der Gemeinde Wesertal.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 13. September 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dokumente
- Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde:
- einige ältere Dokumente und Formulare
- von Dritten bereitgestellte Dokumente
- einige Bilder, Grafiken und Objekte enthalten keine Alternativtexte
- einige Seiten der Website der Gemeinde Wesertal
Geplante Maßnahmen
- Das Land Hessen wird bis Ende 2022 für die wichtigsten Verwaltungsleistungen Beschreibungen in leichter Sprache bereitstellen, diese werden dann selbstverständlich von uns nach und nach übernommen und eingepflegt.
- Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien
- Anpassung von Kontrasten – soweit es mit dem corporate design vereinbar ist
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7