Gaststättengewerbe anzeigen
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie in Hessen, anders als in manchen anderen Bundesländern, keine Erlaubnis. Mit Inkrafttreten des Hessischen Gaststättengesetzes zum 01.05.2012 wurde die Erlaubnispflicht durch eine Anzeigenpflicht ersetzt.
Die Anzeigepflicht besteht, wenn Sie selbst einen Gaststättenbetrieb beginnen, Sie einen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen oder die Gaststätte durch Sie als Stellvertreter geführt werden soll.
Weitere Informationen erhalten Sie im Verwaltungsportal Hessen unter dem Stichwort „Gaststättengewerbe anzeigen“.Teaser
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
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Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Kurztext
Typisierung